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terms & conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Creabis GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Auf Lieferungen und Leistungen der Creabis GmbH finden ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung.

1.2 Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber ein Vertragsangebot oder eine Auftragserteilung unter Zugrundelegung eigener, abweichender Geschäftsbedingungen unterbreitet. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, denen Creabis GmbH nicht ausdrücklich zugestimmt hat, werden auch ohne ausdrückliche Zurückweisung in keinem Fall zum Vertragsinhalt.

2. Vertragsabschluss, Vertragsinhalt

2.1 Ein Auftrag gilt erst dann als rechtsverbindlich erteilt, wenn er von Creabis GmbH schriftlich bestätigt worden ist.

2.2 Für den Vertragsinhalt sind allein maßgeblich das von Creabis GmbH unterbreitete Angebot und die Auftragsbestätigung von Creabis GmbH. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch Creabis GmbH verbindlich, es sei denn, sie wurden mit einem vertretungsberechtigten Mitarbeiter von Creabis GmbH abgesprochen.

2.3 Etwa zum Angebot gehörige Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, etc.) und darin oder im Angebot enthaltene technische Daten (Gewichtsangaben, Maßangaben etc.) sowie Bezugnahmen auf betriebliche oder überbetriebliche Normen und Muster (DIN-Normen etc.) sind nur annähernd maßgebend und stellen – falls keine ausdrückliche Zusicherung erfolgte – keine zugesicherte Eigenschaft dar.

2.4 An Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen behält sich Creabis GmbH das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne schriftliche Einwilligung von Creabis GmbH dürfen diese Unterlagen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen von Creabis GmbH sind diese Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

3.1 Allein maßgebend sind die im Angebot genannten €-Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen Höhe. Die Preise gelten ab Betriebsstätte Creabis GmbH einschließlich etwa anfallender Verpackungskosten. Versandkosten und sonstige Nebenkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

3.2 Zahlungen sind binnen spätestens 30 Tagen nach Rechnungsstellung in bar und ohne jeden Abzug zu leisten. Eine eventuelle Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt ausschließlich zahlungshalber; Kosten der Diskontierung und Einziehung trägt der Auftraggeber.

3.3 Ergeben sich nach Auftragserteilung berechtigte Zweifel an der unbedingten Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, haben die sofortige Fälligkeit sämtlicher Forderungen von Creabis GmbH gegen den Auftraggeber zur Folge. Darüber hinaus ist Creabis GmbH berechtigt, Sicherheitsleistungen zu verlangen oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

4. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Abtretung

4.1 Der Auftraggeber kann nur aus demselben Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Darüber hinaus sind im kaufmännischen Verkehr sämtliche Zurückbehaltungsrechte - gleich aus welchem Rechtsverhältnis – gegenüber Creabis GmbH ausgeschlossen.

4.2 Der Auftraggeber ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zur Aufrechnung gegenüber Creabis GmbH berechtigt.

4.3 Die Rechte des Auftraggebers sind nur mit Zustimmung von Creabis GmbH abtretbar.

5. Verzug, Unmöglichkeit

5.1 Ist eine Frist für die Durchführung des Auftrages durch Creabis GmbH vereinbart, so beginnt diese mit Zugang der Auftragsbestätigung durch Creabis GmbH, nicht jedoch vor Eingang sämtlicher vom Auftraggeber für die Auftragsabwicklung zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben oder sonstigen Informationen.

5.2 Soweit Creabis GmbH durch besondere Umstände wie Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrungen, unvorhergesehene technische Schwierigkeiten oder sonstige Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen, die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Creabis GmbH liegen und die nachweislich erheblichen Einfluß auf die Erfüllung der Leistungspflicht von Creabis GmbH haben, an der rechtzeitigen Vertragserfüllung gehindert wird, verlängert sich die Frist für die Durchführung des Auftrages um den jeweiligen
Zeitraum zwischen Entstehung und Behebung des Hindernisses. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Lieferanten oder Subunternehmern von Creabis GmbH eintreten.

5.3 Hat Creabis GmbH die Nichteinhaltung der Frist für die Durchführung des Auftrages in nur leicht fahrlässiger Weise zu vertreten, so ist der Auftraggeber berechtigt, entweder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz bis zu einer Höhe von maximal 0,5% der vertraglichen Vergütung von Creabis GmbH je Woche, insgesamt höchstens 5% der vertraglichen Vergütung, zu verlangen; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. In gleicher Weise sind die Rechte des Auftraggebers auf Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz bis zu einer Höhe von maximal 5% der vertraglichen Vergütungen von Creabis GmbH je Schadensfall begrenzt, wenn Creabis GmbH die geschuldete Leistung ganz oder teilweise unmöglich wird und Creabis GmbH dies in Folge nur leichter
Fahrlässigkeit zu vertreten hat.

6. Gefahrübergang

6.1 Leistungs- und Vergütungsgefahr gehen spätestens mit dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, zu dem der Vertragsgegenstand bzw. Teillieferungen die einzelnen Teile des Vertragsgegenstandes die Betriebsstätte von Creabis GmbH verlassen, und zwar auch dann, wenn Creabis GmbH noch weiter Leistungen wie Anfuhr, Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme übernommen hat.

7. Gewährleistung

7.1 Im Hinblick darauf, daß generative Prototypenfertigung zum derzeitigen Stand der Technik nicht immer die Genauigkeit der konventionellen Fertigungsmethoden erreichen kann, kann die Mangelhaftigkeit eines von Creabis GmbH generativ gefertigten Prototyps/Produktes wegen Nichteinhaltung verbindlicher Maß- oder Gewichtsvorgaben allenfalls dann in Betracht kommen,
wenn in erheblichen Umfang von dem abgewichen worden ist, was nach dem Stand der Technik der generativen Prototypenfertigung hätte eingehalten werden können.

7.2 Bei den auftragsgegenständlichen Produkten handelt es sich um Prototypen, die der Veranschaulichung und zu Versuchszwecken dienen, jedoch nicht – soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Zusicherung erfolgt – den an Serienprodukten zu stellenden qualitativen Anforderungen gerecht werden können.

7.3 Soweit Creabis GmbH im Rahmen der Auftragsdurchführung Daten, insbesondere 3D-Daten, dem Auftraggeber zur Verfügung stellt, haftet Creabis GmbH für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten nur dann, wenn dies von Creabis GmbH ausdrücklich und schriftlich zugesichert worden ist. Darüber hinaus wird von Creabis GmbH keinerlei Haftung für einen Verlust oder eine Fehlerhaftigkeit von Daten übernommen, wenn der Verlust bzw. die
Fehlerhaftigkeit auf dem Austausch der Daten beruht. Die Beweislast dafür, dass der Verlust bzw. die Fehlerhaftigkeit der Daten nicht auf dem Datenaustausch beruht, obliegt dem Auftraggeber.

7.4 Soweit Creabis GmbH Daten/Programme in die elektronische Datenverarbeitung des Auftraggebers eingibt bzw. einsetzt oder in sonstiger Weise dem Auftraggeber Software zur Verfügung stellt, gewährleistet Creabis GmbH, daß die Daten/Programme/Software nicht mit Computerviren befallen sind, die mit den jeweils aktuellen handelsüblichen „Viren-Suchprogrammen“ gefunden werden können. Eine darüber hinausgehende Haftung wegen einer etwaigen Übertragung von Computerviren ist ausgeschlossen.

7.5 Erweist sich der von Creabis GmbH gelieferte Vertragsgegenstand als mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so ist Creabis GmbH verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist Ersatz zu beschaffen oder nachzubessern. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung bzw. der Nachbesserung kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Rücktritt vom Vertrag erklären oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.

7.6 Fehlt dem von Creabis GmbH gelieferten Vertragsgegenstand eine zugesicherte Eigenschaft, so kann der Auftraggeber statt dem Rücktritt vom Vertrag oder der Herabsetzung der Vergütung auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden, wie insbesondere Produktionsausfall oder Maschinenschäden ist jedoch ausgeschlossen, es sei denn, die Zusicherung sollte gerade vor dem eingetretenen Mangelfolgeschaden schützen oder Creabis GmbH trifft ein Verschulden in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.7 Im kaufmännischen Verkehr ist der Auftraggeber verpflichtet, den Vertragsgegenstand nach Eingang unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel bis spätestens binnen 10 Tagen nach Eingang des Vertragsgegenstandes, nicht erkennbare Mängel bis spätestens 10 Werktagen nach ihrer Feststellung schriftlich bei Creabis GmbH anzuzeigen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

8. Allgemeine Haftungsbeschränkung

Soweit sich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zwischen Creabis GmbH und dem Auftraggeber individuell getroffenen Vereinbarungen nichts Abweichendes ergibt, ist eine Haftung von Creabis GmbH auf Schadenersatz in Form von Geld gegenüber seinem Auftraggeber auf einen Höchstbetrag von 5.000,00€ beschränkt, es sei denn, Creabis GmbH fällt ein Verschulden in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zur Last.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Der Liefergegenstand bleibt Eigentum von Creabis GmbH bis zur Bezahlung sämtlicher
im Zeitpunkt der Abnahme des Liefergegenstandes bestehender Forderungen von Creabis
GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber.

9.2 Zu einer Weiterveräußerung des vorbehaltenen Liefergegenstandes sowie zu sonstigen
Verfügungen über diesen ist der Auftraggeber nur mit vorheriger Zustimmung von Creabis GmbH berechtigt.

9.3 Erlischt das Vorbehaltseigentum von Creabis GmbH infolge Weiterveräußerung oder
Verarbeitung, so tritt der Auftraggeber bereits jetzt alle ihm daraus entstehenden Rechte, Ansprüche und Forderungen an Creabis GmbH ab.

9.4 Zugriffe Dritter auf den vorbehaltenen Liefergegenstand hat der Auftraggeber Creabis
GmbH unverzüglich mitzuteilen. Etwaige Interventionskosten trägt der Auftraggeber.

9.5 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Creabis GmbH nach vorheriger Mahnung zur
Rücknahme des vorbehaltenen Liefergegenstandes berechtigt und der Auftraggeber zur
Herausgabe verpflichtet.

10. Verschwiegenheit
Sowohl Creabis GmbH als auch der Auftraggeber sind verpflichtet, über alle Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse des jeweils anderen, die ihnen im Rahmen der Auftragsdurchführung bekannt werden, strengstens Stillschweigen zu wahren.

11. Schlußbestimmungen

11.1 Rechtsbeziehungen zwischen Creabis GmbH und in- wie ausländischen Vertragspartnern unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2 Im Handelsverkehr wird als Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen
München vereinbart.

11.3 Weiterhin wird im Handelsverkehr als Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten München vereinbart.

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